Cookie-Richtlinie

Stand: August 2026

Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und beschreibt den Einsatz von Cookies, lokalem Speicher, Pixel-Tags und vergleichbaren Technologien auf dieser Website. Zur besseren Lesbarkeit werden diese Technologien nachfolgend gemeinsam als „Cookies“ bezeichnet.

Einige Cookies werden benötigt, damit grundlegende Seitenfunktionen, Bestellabläufe und Sicherheitsmechanismen arbeiten können. Analyse-, Werbe- oder Personalisierungstechnologien kommen grundsätzlich erst zum Einsatz, wenn zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Für den Zugriff auf Informationen im Endgerät gelten insbesondere die Vorgaben des § 25 TDDDG; eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der GDPR.

1. Was Cookies sind

Cookies sind kleine Dateneinheiten, die über den Browser auf einem Endgerät gespeichert oder beim Besuch einer Website ausgelesen werden können. Sie helfen beispielsweise dabei, eine Sitzung aufrechtzuerhalten, einen Warenkorb zuzuordnen oder eine bereits getroffene Datenschutzentscheidung zu speichern.

Abhängig von Funktion und Einwilligungsstatus können Cookies auf dieser Website für unterschiedliche Zwecke verwendet werden:

  • Wesentliche Seitenelemente und Sicherheitsfunktionen werden technisch unterstützt.

  • Artikel im Warenkorb können während des Einkaufs erhalten bleiben.

  • Eine bestehende Anmeldung oder Sitzung lässt sich mehreren Seitenaufrufen zuordnen.

  • Sprache, Region, Währung oder andere gewählte Darstellungsoptionen können gespeichert werden.

  • Nach Einwilligung können Seitenaufrufe und Interaktionen statistisch ausgewertet werden.

  • Werbe- und Conversion-Funktionen dürfen erst nach entsprechender Freigabe aktiviert werden.

Einzelne Technologien können von externen Diensten, insbesondere Google-Diensten, bereitgestellt werden. Dabei können diese Anbieter Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung oder auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen verarbeiten.

2. Verwendete Cookie-Kategorien

Die eingesetzten Cookies werden nach ihrem hauptsächlichen Zweck eingeordnet. Ein bestimmter Dienst kann mehrere Technologien verwenden und je nach Konfiguration unterschiedlichen Kategorien zugeordnet sein.

2.1 Technisch erforderliche Cookies

Technisch erforderliche Cookies unterstützen Funktionen, ohne die die Website oder eine vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Leistung nicht wie vorgesehen bereitgestellt werden könnte. Werden solche Technologien im Browser blockiert, können einzelne Bereiche, der Warenkorb, die Anmeldung oder die Zahlungsabwicklung eingeschränkt sein.

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Warenkorbinhalte und notwendige Angaben im Bestellprozess werden einer Sitzung zugeordnet.

  • Eine Anmeldung bleibt während der Nutzung bestehen.

  • Gewählte Sprach-, Regions- oder Währungseinstellungen können übernommen werden.

  • Sicherheitsmechanismen helfen dabei, verdächtige Zugriffe und missbräuchliche Anfragen zu erkennen.

  • Die Auswahl im Cookie-Banner wird gespeichert, damit sie nicht bei jedem Seitenaufruf erneut abgefragt werden muss.

Solche Cookies werden häufig erst gesetzt, wenn eine konkrete Handlung erfolgt, etwa das Hinzufügen eines Artikels, eine Anmeldung oder der Beginn des Checkouts.

2.2 Analyse-Cookies

Analyse-Cookies können nach vorheriger Einwilligung eingesetzt werden, um zu verstehen, wie Besucher die Website nutzen. Die daraus gewonnenen statistischen Informationen können Hinweise darauf geben, welche Inhalte aufgerufen werden und an welchen Stellen technische oder gestalterische Anpassungen sinnvoll sein könnten.

Je nach Dienst und Konfiguration kann die Auswertung Folgendes umfassen:

  • Besuchte Seiten, Navigationswege und ungefähre Aufenthaltsdauer

  • Klicks, Scrollbewegungen und weitere Interaktionen mit Seitenelementen

  • Zugriffsquelle, Kampagnenzuordnung oder allgemeiner Herkunftskanal

  • Browsertyp, Gerätetyp, Betriebssystem und Bildschirmmerkmale

Analyse-Technologien sind nicht für den Abschluss einer Bestellung erforderlich. Ohne Einwilligung bleiben sie grundsätzlich deaktiviert oder arbeiten nur in einem technisch und rechtlich zulässigen eingeschränkten Zustand.

2.3 Marketing- und Werbe-Cookies

Marketing-Cookies dienen der Messung und Anpassung von Werbung. Sie werden nur aktiviert, wenn der Nutzer die entsprechende Kategorie freigibt.

Je nach gewählter Einstellung können sie dazu verwendet werden:

  • einen Anzeigenklick einer späteren Handlung auf der Website zuzuordnen,

  • Conversion-Ereignisse wie einen abgeschlossenen Bestellvorgang statistisch zu erfassen,

  • Zielgruppen für erneute Werbeansprache zu bilden,

  • die Relevanz und Ausspielung von Werbeinhalten anzupassen,

  • Ergebnisse einzelner Kampagnen auszuwerten.

Ohne Zustimmung zur Marketing-Kategorie sollen keine personalisierten Werbeprofile über diese Website erstellt werden.

3. Einwilligung und Rechtsgrundlagen

3.1 Rechtliche Einordnung

Nicht jede Cookie-Nutzung beruht auf derselben Rechtsgrundlage. Maßgeblich sind der jeweilige Zweck, die technische Ausgestaltung und die Frage, ob Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder daraus ausgelesen werden.

Für die verschiedenen Kategorien gelten grundsätzlich folgende Maßstäbe:

  • Technisch unbedingt erforderliche Speicher- oder Zugriffsvorgänge können unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG ohne Einwilligung erfolgen.

  • Soweit hierbei personenbezogene Daten für den Betrieb und die Sicherheit verarbeitet werden, kann Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR einschlägig sein.

  • Daten, die für eine ausdrücklich gewünschte Bestellung oder Kontofunktion benötigt werden, können auf Art. 6 Abs. 1 lit. b GDPR beruhen.

  • Analyse-, Marketing- und Personalisierungstechnologien werden grundsätzlich auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG verwendet.

Vor einer wirksamen Einwilligung sollen nicht notwendige Cookies weder gespeichert noch ausgelesen werden. Welche Einstufung für eine konkrete Technologie gilt, hängt von deren tatsächlicher Funktion und Konfiguration ab.

3.2 Auswahl im Cookie-Banner

Beim ersten Besuch kann ein Cookie-Banner angezeigt werden. Dort lässt sich festlegen, welche optionalen Kategorien verwendet werden dürfen.

Zur Verfügung können insbesondere folgende Auswahlmöglichkeiten stehen:

  • Alle Kategorien akzeptieren

  • Nicht notwendige Cookies ablehnen

  • Einzelne Kategorien separat einstellen

Die Zustimmung zu optionalen Cookies ist freiwillig und nicht erforderlich, um einen gewöhnlichen Einkauf abzuschließen. Die Möglichkeit zur Ablehnung soll ebenso zugänglich dargestellt werden wie die Zustimmung.

Damit die Auswahl berücksichtigt und bei späteren Besuchen wiedererkannt werden kann, dürfen notwendige Nachweisdaten gespeichert werden. Dazu können gehören:

  • gewählter Einwilligungsstatus und freigegebene Kategorien,

  • Datum und Zeitpunkt der Auswahl,

  • eine technische oder pseudonyme Kennung,

  • grundlegende Browser- oder Geräteinformationen, soweit diese für die Zuordnung benötigt werden.

Diese Angaben dienen der Verwaltung der Einstellungen und dem Nachweis der getroffenen Auswahl.

3.3 Einsatz von Google Consent Mode

Diese Website kann Google Consent Mode nutzen, um Google-Dienste entsprechend der Auswahl im Cookie-Banner zu steuern. Dabei werden Statussignale übermittelt, die anzeigen, ob bestimmte Verarbeitungsarten zugelassen oder abgelehnt wurden.

Zu diesen Signalen können gehören:

  • ad_storage betrifft die Speicherung im Zusammenhang mit Werbung.

  • analytics_storage steuert analysebezogene Speicherfunktionen.

  • ad_user_data beschreibt die Freigabe werbebezogener Nutzerdaten.

  • ad_personalization betrifft die Verwendung für personalisierte Werbung.

Nicht notwendige Funktionen sind standardmäßig eingeschränkt beziehungsweise deaktiviert. Eine Einwilligung kann die freigegebenen Funktionen aktivieren. Abhängig von der technischen Ausgestaltung können Google-Dienste bei verweigerter Einwilligung in einem begrenzten Modus Signale ohne bestimmte Cookies verarbeiten. Umfang und Rechtsgrundlage richten sich nach der tatsächlichen Implementierung.

3.4 Einwilligung ändern oder widerrufen

Eine bereits getroffene Auswahl kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen geändert werden. Dort lassen sich einzelne Kategorien deaktivieren oder erneut freigeben.

Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Verarbeitungsvorgänge, die vor dem Widerruf auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung stattgefunden haben, werden dadurch nicht nachträglich unrechtmäßig.

Zusätzlich können Cookies über die Einstellungen des verwendeten Browsers gelöscht oder blockiert werden. Werden technisch notwendige Cookies gesperrt, sind Einschränkungen bei Warenkorb, Anmeldung, Checkout oder anderen Seitenfunktionen möglich.

4. Technisch erforderliche Funktionen

Bestimmte Technologien unterstützen unmittelbar die Nutzung der Website. Sie dienen nicht der Erstellung von Werbeprofilen, sondern dem Bestellablauf, der Sitzungsverwaltung, dem Schutz vor Missbrauch oder der Speicherung einer ausdrücklich gewählten Einstellung.

4.1 Warenkorb, Anmeldung und Seiteneinstellungen

Für die Bereitstellung zentraler Funktionen können Cookies automatisch gesetzt werden, sobald der Nutzer eine entsprechende Handlung ausführt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Ein ausgewählter Artikel bleibt im Warenkorb hinterlegt.

  • Sitzungsdaten ermöglichen die Navigation zwischen einzelnen Schritten des Checkouts.

  • Ein angemeldetes Konto bleibt während der laufenden Sitzung erreichbar.

  • Sprache, Region, Währung oder Anzeigeoptionen können gespeichert werden.

  • Der Einwilligungsstatus wird bei späteren Seitenaufrufen berücksichtigt.

  • Technische Lastverteilung und Fehlererkennung unterstützen einen stabilen Seitenbetrieb.

Die Speicherdauer kann je nach Funktion von einer einzelnen Browsersitzung bis zu einem längeren Zeitraum reichen. Ein Sitzungs-Cookie wird üblicherweise beim Schließen des Browsers gelöscht; dauerhafte Cookies bleiben bis zum vorgesehenen Ablauf oder bis zur manuellen Löschung erhalten.

4.2 Schutz durch Google reCAPTCHA

Zum Schutz von Formularen, Kontozugängen oder anderen Eingabebereichen kann Google reCAPTCHA eingesetzt werden. Der Dienst soll automatisierte Zugriffe, Spam-Eingaben und missbräuchliche Nutzungsmuster erkennen.

Abhängig von Version und Einbindung können dabei insbesondere folgende Informationen verarbeitet werden:

  • IP-Adresse und grundlegende Gerätemerkmale

  • Browserumgebung und technische Zugriffsdaten

  • Zeitpunkt, Dauer und Verlauf bestimmter Seiteninteraktionen

  • Mausbewegungen, Klicks oder andere Merkmale, die der Unterscheidung zwischen menschlicher und automatisierter Nutzung dienen können

Anbieter ist regelmäßig Google Ireland Limited; eine weitere Verarbeitung durch Google LLC kann nicht ausgeschlossen werden. Ob der Einsatz als technisch erforderlich eingeordnet werden kann oder eine vorherige Einwilligung benötigt, hängt von der konkreten Integration ab. Die Aktivierung soll entsprechend der jeweils anwendbaren Rechtsgrundlage erfolgen.

Weitere Informationen sind in den Datenschutzbestimmungen von Google und den Nutzungsbedingungen von Google zu finden.

4.3 Cookies und Daten bei der Zahlungsabwicklung

Während des Bezahlvorgangs können Zahlungsdienste eigene technisch erforderliche Technologien einsetzen. Diese dienen beispielsweise der Autorisierung, der Transaktionszuordnung, der Betrugsprüfung und dem Schutz des Zahlungsvorgangs.

Dabei können unter anderem verarbeitet werden:

  • Bestellbetrag, Zahlungsart und Transaktionsstatus

  • Rechnungsangaben, soweit sie für die gewählte Zahlungsart benötigt werden

  • IP-Adresse, Gerätetyp und grundlegende Browserdaten

  • technische Kennungen zur Erkennung ungewöhnlicher Zahlungsvorgänge

Als Kartenarten können Visa, Mastercard und American Express angeboten werden. Welche Zahlungsdienste tatsächlich eingebunden sind und welche Daten dort verarbeitet werden, richtet sich nach der im Checkout gewählten Zahlungsart.

Die für den Zahlungsvorgang erforderliche Verarbeitung kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. b GDPR beruhen. Sicherheitsprüfungen können zusätzlich auf berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR gestützt werden.

4.4 Sicherheit und Risikoprüfung

Zum Erkennen auffälliger Zugriffe können technische Protokolle und Sicherheitsmechanismen verwendet werden. Diese Maßnahmen sollen insbesondere automatisierte Angriffe, unberechtigte Zugriffsversuche oder auffällige Bestellmuster erkennbar machen.

Je nach Situation können folgende Daten einbezogen werden:

  • IP-Adresse und allgemeine Zugriffsquelle,

  • Browser-, Geräte- und Sitzungsmerkmale,

  • Häufigkeit und zeitlicher Verlauf bestimmter Anfragen,

  • ungewöhnliche Navigations- oder Bestellmuster.

Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR als Rechtsgrundlage in Betracht. Das berechtigte Interesse liegt in der Absicherung der Website und der Verringerung von Missbrauchs- und Betrugsrisiken.

5. Google Analytics

Nach vorheriger Zustimmung kann Google Analytics eingesetzt werden, um statistische Informationen über die Nutzung der Website zu erhalten. Die Auswertungen können dabei helfen, technische Probleme, häufig genutzte Inhalte und Navigationsmuster zu erkennen.

Je nach Konfiguration können verarbeitet werden:

  • Seitenaufrufe, Besuchsreihenfolge und ungefähre Verweildauer

  • Interaktionen mit Schaltflächen, Links oder anderen Seitenelementen

  • Gerät, Browser, Betriebssystem und Bildschirmmerkmale

  • Zugriffsquelle oder Kampagneninformationen

  • IP-Adresse, wobei Funktionen zur Begrenzung beziehungsweise Kürzung eingesetzt werden können

Anbieter ist üblicherweise Google Ireland Limited. Eine weitere Verarbeitung durch Google LLC oder andere Stellen außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ist möglich.

Google Analytics soll erst nach Freigabe der Analyse-Kategorie geladen werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen widerrufen werden.

Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

6. Werbung und Marketing

Nach Zustimmung zur Marketing-Kategorie können Technologien zur Messung und Anpassung von Werbung eingesetzt werden. Dabei kann nachvollzogen werden, ob ein Nutzer nach dem Kontakt mit einer Anzeige bestimmte Seiten besucht oder eine definierte Handlung abgeschlossen hat.

Abhängig vom eingesetzten Dienst können folgende Daten betroffen sein:

  • besuchte Seiten und Interaktionen auf der Website,

  • Anzeigenklicks und zugehörige Kampagneninformationen,

  • Conversion-Ereignisse, etwa ein abgeschlossener Kauf,

  • Browser-, Geräte- und Betriebssystemdaten,

  • IP-Adresse und daraus abgeleitete ungefähre Region.

Mögliche Zwecke sind die statistische Bewertung von Kampagnen, die Anpassung der Anzeigensteuerung, die Bildung von Remarketing-Zielgruppen und die Verbesserung der Relevanz von Werbeinhalten.

Eine Einwilligung in Marketing-Cookies ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt oder später widerrufen, kann weiterhin Werbung außerhalb dieser Website erscheinen; diese muss dann nicht auf dem hier erfassten Nutzungsverhalten beruhen.

6.1 Google Ads und Conversion-Tracking

Diese Website kann nach Einwilligung Google Ads und dazugehörige Conversion-Funktionen einsetzen. Dadurch kann beispielsweise festgestellt werden, ob nach einem Anzeigenklick eine Bestellung oder eine andere zuvor definierte Handlung erfolgte.

Die Funktionen können insbesondere dazu dienen:

  • Werbeklicks statistisch zu erfassen,

  • den Weg zwischen Anzeige und Conversion auszuwerten,

  • Kampagneneinstellungen anhand zusammengefasster Ergebnisse anzupassen,

  • nach Einwilligung Zielgruppen für erneute Werbeansprache zu bilden.

Die Aktivierung erfolgt grundsätzlich erst nach Zustimmung zur Marketing-Kategorie. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG.

6.2 Einwilligungssignale für Werbefunktionen

Im Zusammenhang mit Google-Werbediensten kann Google Consent Mode übermitteln, welche Analyse- und Werbefunktionen freigegeben wurden. Hierfür können die Signale ad_storage, analytics_storage, ad_user_data und ad_personalization verwendet werden.

Bei verweigerter Einwilligung bleiben die betroffenen Speicher- und Personalisierungsfunktionen eingeschränkt. Je nach Konfiguration können Google-Dienste begrenzte, cookielose oder zusammengefasste Signale verarbeiten. Eine vollständige Aktivierung einwilligungspflichtiger Werbefunktionen erfolgt erst nach entsprechender Auswahl.

7. Speicherdauer und Löschen von Cookies

Die Lebensdauer eines Cookies richtet sich nach seiner Funktion und technischen Einstellung. Einige Cookies gelten nur für die aktuelle Sitzung, während andere für einen festgelegten Zeitraum auf dem Endgerät verbleiben.

Grundsätzlich lassen sich folgende Formen unterscheiden:

  • Sitzungscookies werden regelmäßig gelöscht, sobald der Browser geschlossen wird.

  • Dauerhafte Cookies bleiben bis zum festgelegten Ablaufdatum oder bis zur manuellen Entfernung gespeichert.

  • Einwilligungs-Cookies können länger bestehen, damit die gewählte Einstellung dokumentiert und bei späteren Besuchen berücksichtigt wird.

  • Drittanbieter bestimmen die Speicherdauer ihrer Technologien teilweise eigenständig.

Cookies können über die Cookie-Einstellungen und über die Browserfunktionen verwaltet werden. Das Löschen eines Einwilligungs-Cookies kann dazu führen, dass der Cookie-Banner bei einem späteren Besuch erneut angezeigt wird.

8. Datenübermittlung außerhalb der EU und des EWR

Einige eingebundene Dienste können personenbezogene Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln oder dort zugänglich machen. Dies kann insbesondere bei Dienstleistern mit Sitz oder technischer Infrastruktur in den USA der Fall sein.

Abhängig vom jeweiligen Empfänger kann die Übermittlung gestützt werden auf:

  • einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission,

  • Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission,

  • zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen,

  • eine andere nach Kapitel V GDPR vorgesehene Grundlage.

Für Empfänger in den USA kann ein Angemessenheitsbeschluss nur berücksichtigt werden, wenn der jeweilige Empfänger die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Andernfalls können insbesondere Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen herangezogen werden.

Das Datenschutzniveau in einem Drittland kann von den innerhalb der Europäischen Union geltenden Standards abweichen. Weitere Informationen zu möglichen Empfängern und Übermittlungsgrundlagen enthält die Datenschutzerklärung.

9. Browser-Einstellungen und weitere Kontrollmöglichkeiten

Neben den Auswahlmöglichkeiten im Cookie-Banner können Cookies direkt im Browser verwaltet werden. Je nach Browser lassen sich vorhandene Cookies anzeigen, einzeln löschen, vollständig entfernen oder für bestimmte Websites blockieren.

Dabei ist zu beachten:

  • Werden alle Cookies blockiert, können Warenkorb, Anmeldung oder Checkout beeinträchtigt sein.

  • Das Löschen vorhandener Cookies beendet möglicherweise gespeicherte Sitzungen.

  • Einstellungen müssen eventuell für jedes Gerät und jeden Browser separat vorgenommen werden.

  • Das Blockieren eines einzelnen Drittanbieters ersetzt nicht zwingend die Auswahl im Cookie-Banner.

Hinweise zur Cookie-Verwaltung finden sich in den Hilfefunktionen des jeweils verwendeten Browsers.

10. Aktualisierung dieser Cookie-Richtlinie

Diese Cookie-Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich eingesetzte Technologien, rechtliche Anforderungen oder technische Abläufe ändern. Die aktuelle Fassung wird mit dem jeweiligen Stand auf dieser Website bereitgestellt.

Ändert sich die Nutzung einwilligungspflichtiger Technologien wesentlich, kann eine erneute Auswahl im Cookie-Banner erforderlich sein.

11. Kontakt

Fragen zum Einsatz von Cookies oder zur Verwaltung von Einwilligungen können über folgende Kontaktdaten eingereicht werden:

Telefon: +1 (361) 821-6187
E-Mail: careteam@draventoq.com